SATZUNG


Satzung des Hundesportvereins Halle-Nord e. V.

§1 Name und Sitz
1.1 Der Verein führt den Namen „Hundesportverein Halle-Nord e.V.“. Er ist
beim Amtsgericht Halle Saale in das Vereinsregister unter der Nummer VR-747 eingetragen.
1.2 Der Übungsplatz ist in Halle-Trotha, Verlängerte-Mötzlicher-Straße 20. Die
Geschäftsstelle ist der Wohnsitz des amtierenden 1. Vorsitzenden.
1.3 Der Hundesportverein Halle-Nord e.V. ist finanziell selbstständige und eigene juristische
Person.
1.4 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
1.5 Der Verein und seine Mitglieder unterwerfen sich der Satzung des VDH und seiner
Unterorganisationen mit ihren Ordnungen in der jeweils geltenden Fassung.

 

§2 Ziele und Aufgaben
Der Hundesportverein Halle-Nord e.V. ist eine Organisation aller Hundefreunde, -züchter und
-sportler. Er fördert die artgerechte und sinnvolle Ausbildung der Hunde, deren
Leistungssteigerung und Haltung zum gesellschaftlichen Nutzen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung des Sports mit dem Hund, durch
die Unterstützung der sportlichen Bestrebungen zur Gesunderhaltung, der
Naturverbundenheit, des Umweltschutzes und der Verbesserung des Tierschutzes.
Die Kompetenz des Vereins liegt insbesondere auf folgenden Gebieten:
* Er wirkt bei der Erarbeitung und Verbreitung einheitlicher Richtlinien für den
Hundesport mit und betreibt Öffentlichkeitsarbeit für den Hundesport.
* Er führt termingerechte und geschützte Veranstaltungen zur Förderung des Sports mit
dem Hund durch, er informiert und schult zu Fragen des artgerechten Umgangs mit
dem Hund und zu seiner Ausbildung.
* Er setzt sich für eine breite Mitarbeit der Jugendlichen ein und unterstützt die
Entwicklung junger Menschen beim Sport mit dem Hund.
* Er ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung.
* Er ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
* Die Mittel und etwaigen Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden, die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins. Bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins erfolgt
keine Rückerstattung der geleisteten Sach- oder Geldeinlagen.
* Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
* Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an einen steuerbegünstigten Verein, der im
Fall der Auflösung oder des Wegfalls der steuerbegünstigten Zwecke noch zu
benennen ist. Dieser hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke
zu verwenden.
* Der Vorstand kann zur Regelung von Ausgaben gesonderte Ordnungen erlassen.


§3 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder
3.1 Mitglied kann jeder Bürger werden, der die Satzung des Hundesportverein Halle-Nord
e.V. anerkennt, der keine eigenwirtschaftlichen Ziele verfolgt und gemeinnützig für den
Verein tätig sein will. Bürger, die Mitglied eines rassespezifischen Vereins sind, können
darüber hinaus Mitglied in dem Hundesportverein Halle-Nord e.V. werden.
3.2 Die Aufnahme als Mitglied kann jederzeit erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet nach
Anhörung des Bewerbers der Vorstand. Die Entscheidung erfolgt mündlich. Eine Begründung
erfolgt nicht. Die Mitgliedschaft tritt erst nach der Bezahlung des Beitrages und der
Aufnahmegebühr in Kraft.
3.3 Die Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen und das Eigentum des Vereins zu
nutzen und an den Veranstaltungen teilzunehmen. Die Rechte ruhen, wenn das Mitglied mit
seinem Beitrag im Rückstand ist.
3.4 Die Mitglieder können sich mit allen Fragen, Vorschlägen und Anträgen, die die Bereiche
und Tätigkeitsfelder des Vereins betreffen, an den Vorstand oder die Schiedskommission
wenden.
3.5 Die Mitgliedschaft endet durch die Auflösung des Vereins, den Austritt, die Streichung
oder Ausschluss.
Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Er muss dem Vorstand bis zum
31.08. des Jahres angezeigt werden. Ein Austritt entbindet nicht von der Beitragszahlung. Bei
nicht fristgemäßer Kündigung bleibt die Mitgliedschaft bis zum 31.12. des folgenden Jahres
bestehen.
Eine Streichung aus der Mitgliederliste kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn
das Mitglied den Beitrag für ½ Jahr trotz Mahnung schuldig ist.
Der Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied gegen die Satzung, Ordnung oder die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung vorsätzlich verstoßen hat. Ferner kann der Ausschluss
erfolgen, wenn das Mitglied gegen die Ausbildungsrichtlinien verstößt. Der Ausschluss kann
auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum durch die Schiedskommission, auf Antrag des
Vorstandes, beschlossen werden.

 

§4 Organisationsaufbau
4.1 Organe des Hundesportverein Halle-Nord e.V. sind die Mitgliederversammlung und der
Vorstand.
4.2 Die Mitgliederversammlung ist mindestens 1x im Geschäftsjahr durchzuführen. Die
Einladung erfolgt durch Aushang im Heim oder schriftlich.
4.3 Zusätzliche Versammlungen können vom Vorstand einberufen werden, wenn dies mehr
als 1/3 der Mitglieder, unter Angabe wichtiger Gründe fordern.
4.4 In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied mit einer Stimme stimmberechtigt.
4.5 Die Mitgliederversammlung:
* berät und beschließt über grundlegende Aufgaben, Satzungsänderungen oder
eingereichte Anträge
* wählt den Vorstand,
* wählt die Schiedskommission,
* legt den Jahresbeitrag fest und
* beschließt den Finanzplan
4.6 Anträge an die Mitgliederversammlung sind schriftlich 14 Tage vor der Versammlung, an
den Vorstand zu stellen. Satzungsänderungen müssen unter der Bezeichnung der Paragraphen
und des Änderungsinhaltes schriftlich der Mitgliederversammlung vorgelegt werden. Sie sind
als Dringlichkeitsanträge unzulässig.
4.7 Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der 1.Vorsitzende, im Verhinderungsfall der
2. Vorsitzende.
4.8 Die anwesenden Mitglieder sind mit einfacher Mehrheit beschlussfähig.
4.9 Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die zum Aushang
kommt.


§ 5 Der Vorstand
5.1 Der Vorstand des Hundesportverein Halle-Nord e.V. besteht aus:
* dem/der 1. Vorsitzenden,
* dem/der 2. Vorsitzenden,
* dem/der Schatzmeister/in,
* dem/der Verantwortlicher/in für Ausbildung,
* dem/der Verantwortlicher/in für Öffentlichkeitsarbeit.
5.2 Der Vorstand entscheidet über die, nach dieser Satzung, übertragenen Aufgaben und über
bedeutende Anträge, die von den Mitgliedern vorgelegt werden.
5.3 Der Vorstand nimmt alle anfallenden Geschäfte und Aufgaben des Vereins wahr.
5.4 Der 1.und 2. Vorsitzende sind einzeln Vertreter im Sinne des Gesetzes.

 

§6 Wahlen und Amtsdauer
6.1 Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von 4 Jahren von der
Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die Wahl des Vorstandes
erfolgt in geheimer Abstimmung.
6.2 Die Vorschläge zur Wahl können sowohl von den Mitgliedern als auch vom alten
Vorstand gemacht werden.
6.3 Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Jedoch werden den Mitgliedern die durch
ihre Tätigkeit entstehenden Kosten ersetzt.
6.4 Bei vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist eine Ersatzwahl vorzunehmen.
6.5 Wählbar ist jedes Mitglied, welches mindestens 18 Jahre alt ist.

 

§ 7 Beschlüsse
Über die Sitzung des Vorstandes, der nach Notwendigkeit tagt, ist eine Niederschrift
anzufertigen. Kommt der Vorstand mit ungerader Anzahl an Vorstandsmitgliedern
zusammen, entscheidet die einfache Stimmenmehrheit. Kommt der Vorstand mit gerader
Anzahl an Vorstandsmitgliedern zusammen, entscheidet die einfache Stimmenmehrheit,
wobei die Stimme der/des 1. Vorsitzenden doppelt gewichtet ist.

 

§ 8 Finanzen
8.1 Der Hundesportverein Halle-Nord e.V. finanziert sich mit:
* Beiträgen der Mitglieder,
* Umlagen und Spenden,
* Kostenbeiträgen für Dienstleistungen und
* Einnahmen aus Veranstaltungen, Werbung und Verkauf von Hundesportartikeln.
8.2 Der Vorstand erstellt jährlich einen Haushaltsplan und legt ihn der
Mitgliederversammlung vor. Die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und die
Buchführung richten sich nach den rechtlichen Vorschriften.

 

§ 9 Inkrafttreten
Die Satzung wurde am 18.02.2023 in der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt ab
sofort in Kraft.