Begleithundeprüfung


Die Begleithundprüfung (BH-V) Grundprüfung in Vereinen des FCI

Überprüft wird

  •     der Gehorsam des Hundes und
  •     sein Verhalten im Strassenverkehr, z.b. beim Zusammentreffen mit Autos, Fußgängern, Joggern, Radfahrern usw.


Die Begleithundeprüfung ist außerdem Vorraussetzung für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport z.b. IGP, Turnierhundsport (THS), Fährtenarbeit (FH), Agility, Obedience uvm.

Ablauf

Vor der Prüfung überzeugt sich der Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes Unbefangenheitstest, die auch während der gesamten Prüfung weiterhin beurteilt wird. Hunde mit Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert.

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

  • einem Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und
  • einer Prüfung in Verkehr/Öffentlichkeit.

 

Voraussetzungen

  • Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate.
  • Eigentümer bzw. Hundeführer müssen Mitglied in einem Verein sein, dessen Dachverband Mitglied in der FCI ist.
  • Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.
  • Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes.
  • Die gesamte Prüfung muss ohne weitere Hilfsmittel wie Spielzeug oder Leckerlies abgelegt werden.
  • Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das nicht auf Zug eingestellt ist, tragen, alternativ kann ein handelsübliches Halsband oder Brustgeschirr verwendet werden.
  • Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt.

   
Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema:

  • Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitzübung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen.
  • Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten.
  • Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen, also eine Ablage unter Ablenkung zeigen.
  • Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger etc.) und anderen Hunden überprüft.


Das Laufschema als PFD (externer Link von https://hundesport-nubi.de)